Zur Ablehnung der Dringlichkeit des von CDU und FDP nach Ablauf der Einreichungsfrist vorgelegten Resolutionsantrags zur Erlösabschöpfung von Biogasanlagen im Rahmen des Gesetzes zur Strompreisbremse seitens der SPD-Kreistagsfraktion erklärt der Vorsitzende Michael Busold:
„Laut Geschäftsordnung des Kreistags bedarf die Aufnahme eines Dringlichkeitsantrags auf die Tagesordnung eine Zweidrittelmehrheit, das sind 54 Kreistagsmitglieder. Wenn die nachträgliche Aufnahme dieses Antrags auf die Tagesordnung für CDU und FDP so bedeutend war, hätte die Möglichkeit bestanden, die anderen Fraktionsvorsitzenden vorab zu informieren und uns den Antragstext schon vor der Kreistagssitzung zukommen zu lassen. Wenn man auf eine Zweidrittelmehrheit angewiesen ist, sollte man diese auch vorab sicherstellen.
Wir legen Wert darauf, Anträge zu prüfen und in unserer Fraktion zu besprechen – gerade dann, wenn es um so ein komplexes Thema geht.
Im Übrigen ist das Gesetz zwar nach Ablauf der Antragsfrist beschlossen worden, allerdings ist es schon seit Wochen in der Beratung. CDU und FDP hätten daher auch innerhalb der Antragsfrist einen Resolutionsantrag einreichen können.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass ein Resolutionsantrag laut der Geschäftsordnung des Kreistags eine “besondere Betroffenheit“ des Landkreises Fulda voraussetzt. Diese Formulierung ist sicher ein Stück weit dehnbar – das Gesetz zur Strompreisbremse ist jedoch ein Bundesgesetz und Biogasanlagen dürften in allen ländlichen Landkreisen in Deutschland zu finden sein.“